Geboren am 2. Juli
1966 in Wiesbaden geboren.
1986 Abitur
in Wiesbaden.
1987 - 1992
Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität in
Mainz.
Juli 1992
erste Juristische Staatsprüfung in Hessen.
September
1992 - September 1995 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für
Kriminologie und Strafrecht bei Prof. Dr. Dr. Michael
Bock an der Johannes
Gutenberg-Universität in Mainz.
1995
Promotion zum Doktor der Rechte an der Johannes Gutenberg - Universität mit der
Arbeit "Grundlagen der Kriminalprognose. Eine Rekonstruktion der Probleme von
Zuverlässigkeit und Gültigkeit unter Rückgriff auf Alfred Schütz.
Oktober 1995
- Oktober 1996 Stipendium der Lang Hinrichsen-Stiftung.
1995 - 1996
Referendardienst beim Landgericht Mainz.
15.11.1996
zweite Juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz.
5. Januar
1998 Ernennung zum wissenschaftlichen Assistenten am Lehrstuhl für Kriminologie
und Strafrecht bei Prof. Dr. Dr. Michael Bock an der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz.
15. Juli 2003
Abschluss des Habilitationsverfahrens mit der Habilitationsschrift "Kann die
Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten? Eine Kritik des
strafrechtlichen Funktionalismus." und Verleihung der venia legendi für die
Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und
Strafvollzugsrecht.
Juli 2003
Ernennung zum Hochschuldozenten an der Universität Mainz.
2003
Verleihung eines Preises für "Exzellente Leistungen in der Lehre" durch den
Senat der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.
Sommersemester 2004 -
Wintersemester 2005/2006 Vertretung des Lehrstuhls von Prof. Dr. Manfred Seebode
an der Universität Leipzig.
1. März 2006
Ernennung zum ordentlichen Professor an der Universität Leipzig und Übergabe des
Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und
Strafvollzugsrecht.
Hendrik
Schneider ist verheiratet und hat einen Sohn und eine
Tochter.