Durchführungsgesetz zur Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (EU-KI-Verordnung)
Der Regierungsentwurf von 10.02.2026 zum KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz etabliert eine bundesweit koordinierte Marktüberwachung unter Führung der Bundesnetzagentur, sichert eine einheitliche Rechtsanwendung, fördert Innovation durch Reallabore und Kompetenzbündelung.
Das Gesetz soll die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchsetzung des risikobasierten EU-KI-Regimes ab 2026 schaffen.


