EU KI-Verordnung im Gesundheitswesen
Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) ist seit dem 29. Juli 2026 geltendes Recht.
Seit dem 2. August 2026 ist der EU AI Act allgemein anwendbar. Damit stehen Transparenzpflichten, Marktüberwachung und nationale Durchsetzung im Mittelpunkt.
Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Anbieter von KI-Systemen sind insbesondere die Einordnung als Hochrisiko-KI, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur, Human Oversight, technische Dokumentation und die Fristen für Medizinprodukte relevant.
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