Schulungspflichten
KI-Kompetenz (AI Literacy) sicherstellen, Art. 4 KI-VO.
Training und Befugnisse für Aufsichtspersonen sicherstellen, Art. 26 Abs. 2 KI-VO.
Kontroll- und Überwachungspflichten
Maßnahmen treffen zur Sicherstellung der Verwendung der KI-Systeme gemäß Betriebsanleitungen, Art. 26 Abs. 1 KI-VO.
Übertragung der menschlichen Aufsicht an qualifizierte Personen und Unterstützung der Aufsichtspersonen, Art. 26 Abs. 2 KI-VO, Art. 14 Abs. 3 lit. b KI-VO.
Verwendung geeigneter Eingabedaten (Kontrolle auf Zweckkonformität), Art. 26 Abs. 4 KI-VO.
Überwachung des Betriebs und der Funktionsweise des Hochrisiko-KI-Systems gemäß Betriebsanleitung, Art. 26 Abs. 5, ErwGr. 91 KI-VO.
Aussetzung des Betriebs bei Risiko im Sinne von Art. 79 Abs. 1, Art. 26 Abs. 5 S. 2 KI-VO.
Informationspflichten
Gegenüber dem Anbieter
Information an den Anbieter im Rahmen der Beobachtung nach Inverkehrbringung, Art. 26 Abs. 5 i.V.m. Art. 72 Abs. 2 KI-VO.
Gegenüber Mitarbeitenden
Information der Mitarbeiter über eingesetzte KI-Systeme, Art. 26 Abs. 7, ErwGr. 93 KI-VO.
Gegenüber Betroffenen
Informationspflicht gegenüber den Betroffenen bei der Verwendung von KI-Systemen, die Entscheidungen betreffen oder unterstützen, Art. 26 Abs. 11, ErwGr. 93, 171 KI-VO.
Gegenüber allen beteiligten Akteuren
Unverzügliche Information aller Akteure und der Behörde bei Feststellung eines schwerwiegenden Vorfalls, Art. 26 Abs. 5 KI-VO.
Gegenüber Behörden
Zusammenarbeit mit Behörden, Art. 26 Abs. 12 KI-VO.
Dokumentationspflichten
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Aufbewahrung für mindestens 6 Monate der automatisch erzeugten Protokolle, Art. 26 Abs. 6 KI-VO.
Durchführung von Risikoabschätzungen
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, Art. 26 Abs. 9 KI-VO.
Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung, Art. 27, ErwGr. 96 KI-VO.
Mitteilung der Ergebnisse der Grundrechte-Folgenabschätzung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde (nur bei Hochrisiko-KI gem. Anhang III), Art. 27 Abs. 3, ErwGr. 96 KI-VO.
Registrierungspflichten
Registrierungspflicht in der EU-Datenbank (für Behörden und Organe der Union), Art. 49 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 8 KI-VO.