Betroffene verstehen
Ermitteln, welche Personen, Gruppen, Organisationen oder gesellschaftlichen Bereiche durch den vorgesehenen oder vorhersehbaren Einsatz betroffen sein können.
ISO 42001 und 42005 KI-Managementsysteme

Das KI-MIG ist seit 29.07.2026 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 223) und benennt die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme in Deutschland. ISO/IEC 42001 ersetzt keine Rechtspflicht, liefert aber ein anerkanntes Managementsystem (AIMS), mit dem sich die von der Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Befugnisse (§ 11 KI-MIG) anforderbare technische Dokumentation strukturiert nachweisen lässt.
Kurze Einführung · von Thomas Bade
Willkommen zu dieser Einführung in die ISO/IEC 42001, der ersten internationalen Norm für künstliche Intelligenz Managementsysteme.
Künstliche Intelligenz verändert derzeit nahezu alle Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens.
Doch mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz steigen auch die Anforderungen an Governance, Transparenz und Verantwortung.
Die ISO 42001 ist die erste internationale Norm für künstliche Intelligenz Managementsysteme.
Sie bietet Organisationen einen strukturierten Rahmen, um KI-Systeme sicher, nachvollziehbar und verantwortungsvoll zu planen, einzusetzen und kontinuierlich zu überwachen.
Ähnlich wie die ISO 9001 für Qualitätsmanagement oder die ISO 27001 für Informationssicherheit beschreibt die Norm Anforderungen an Führung, Risikomanagement, Prozesse, Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Chancen und Risiken von künstlicher Intelligenz systematisch gesteuert werden können.
Besonders relevant sind dabei die Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf Menschen, Organisationen und die Gesellschaft.
Die Norm fordert deshalb eine strukturierte Bewertung möglicher Risiken und geeignete Maßnahmen zur Kontrolle und Überwachung von KI-Systemen über ihren gesamten Lebenszyklus.
Wichtig zu wissen:
Die ISO 42001 liegt derzeit ausschließlich als offizielles englischsprachiges Originaldokument vor. Sie ist aktuell keine harmonisierte europäische Norm im Sinne des EU AI Acts.
Die Inhalte dieser Seite dienen daher ausschließlich der Information und Schulung und ersetzen weder die Originalnorm noch eine rechtliche oder regulatorische Beratung.
Diese Übersicht soll Ihnen helfen, die Grundprinzipien der Iso Norm zu verstehen und erste Ansatzpunkte für eine verantwortungsvolle Governance in Ihrer Organisation zu identifizieren.
Trust by Design – weil erfolgreiche künstliche Intelligenz mehr braucht als Technologie. Sie braucht Governance.
Die erste internationale Norm für KI-Managementsysteme (AIMS) schafft einen strukturierten Rahmen für verantwortungsvolle KI-Governance – für alle Sektoren, auch Gesundheits- und Sozialwesen.
Die folgende Übersicht dient ausschließlich Schulungs- und Informationszwecken und basiert auf der internationalen Norm ISO/IEC 42001:2023.
Die ISO/IEC 42001:2023 ist die erste internationale Norm für KI-Managementsysteme (Artificial Intelligence Management System – AIMS).
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Übersicht liegt die Norm ausschließlich als offizielles englischsprachiges Originaldokument der ISO und IEC vor.
Eine deutsche Fassung dieser Website stellt keine offizielle Übersetzung der Norm dar. Darüber hinaus handelt es sich derzeit nicht um eine harmonisierte europäische Norm im Sinne der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) und sie begründet keine Konformitätsvermutung nach europäischem Recht.
Die nachfolgenden Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information, Einordnung und Schulung. Sie ersetzen weder die Originalnorm noch eine rechtliche, regulatorische oder normative Beratung.
Für Zertifizierungen, Audits, Konformitätsbewertungen oder rechtliche Nachweise ist ausschließlich die jeweils gültige Originalfassung der ISO/IEC 42001:2023 maßgeblich.
ISO/IEC 42001:2023 ist die erste globale Norm, die definiert, wie Organisationen KI-Systeme verantwortungsvoll entwickeln, bereitstellen und nutzen sollen – unabhängig von Branche, Größe oder KI-Technologie.
Zertifiziert KI-Governance-Prozesse eines Unternehmens – nicht einzelne Produkte. Gilt entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette.
KI-spezifische Risiken – Bias, Sicherheit, Datenschutz, Transparenz – werden systematisch identifiziert, bewertet und behandelt.
Von der Anforderungsspezifikation über Design, Training, Validierung bis zu Betrieb, Überwachung und Stilllegung – jede Phase ist geregelt.
High-Level-Struktur (HLS) fordert den PDCA-Zyklus – Plan, Do, Check, Act – für das gesamte KI-Management.
„Trust by Design" – angelehnt an „Secure by Design" und „Privacy by Design" – bedeutet: Vertrauenswürdigkeit, Fairness, Transparenz und Verantwortlichkeit werden nicht nachträglich ergänzt, sondern von Beginn an in KI-Systeme eingebaut.
Betroffene, Nutzer und Regulatoren in den gesamten KI-Lebenszyklus einbeziehen.
Oberste Leitung trägt Verantwortung: Ressourcen, Richtlinien, Aufsicht.
KI-spezifische Risiken: Bias, Sicherheit, Datenschutz – systematisch managen.
Dokumentation und nutzerorientierte Erklärungen maximieren das Vertrauen.
Monitoring, Audits und Incident-Response sichern die Vertrauenswürdigkeit im Betrieb.
Fairness, Compliance und gesellschaftliche Verantwortung in Richtlinien verankern.
KI-Governance und -Systeme auf Basis von Feedback und neuen Standards anpassen.
Human Oversight als Pflichtelement – besonders bei Hochrisiko-KI im Gesundheitswesen.
| Trust-by-Design-Ziel | ISO/IEC 42001-Anforderung | Erläuterung |
|---|---|---|
| Einbindung von Stakeholdern | Kapitel 4 & 7 | Identifizierung interessierter Parteien, Kommunikation, Sensibilisierung und Kompetenz. |
| Führungsverantwortung | Kapitel 5 | Bewusstsein, Engagement und Rechenschaftspflicht der obersten Führung für KI-Governance. |
| Risiko- und Vertrauensmanagement | Kapitel 6 & 8 | Risiken rund um Vertrauenswürdigkeit identifizieren, planen und operativ umsetzen. |
| Transparenz und Erklärbarkeit | Kapitel 7 | Verpflichtung zu Dokumentation, Sensibilisierung und Schulung. |
| Kontinuierliche Überwachung | Kapitel 9 | Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung von KI-Systemen. |
| Ethische Grundsätze für KI | Kapitel 7 | Compliance, ethische Prinzipien und Integrität in organisatorischen Prozessen. |
| Adaptives Verbessern | Kapitel 10 | Kontinuierliche Verbesserungszyklen zur Anpassung von KI-Systemen und Governance. |
ISO/IEC 42001 folgt der harmonisierten Struktur (HLS) – identisch mit ISO 9001, ISO 27001 und anderen Managementnormen. Das ermöglicht eine nahtlose Integration bestehender Systeme.
Die oberste Leitung muss aktiv Führung zeigen – nicht delegieren:
Muss: angemessen, rahmengebend für KI-Ziele, Bekenntnis zu Anforderungen und Verbesserung enthalten; dokumentiert, kommuniziert und zugänglich sein.
Festlegung von Kriterien zur Unterscheidung akzeptabler und nicht akzeptabler Risiken. Basis für alle nachgelagerten Schritte.
6.1.2 – KI-RisikobewertungStrukturierter Prozess zur Identifikation, Analyse und Bewertung. Muss konsistente, vergleichbare Ergebnisse liefern. Dokumentationspflicht.
6.1.3 – KI-RisikobehandlungBehandlungsoptionen auswählen. Kontrollen aus Anhang A prüfen. Statement of Applicability (SoA) erstellen. Risikobehandlungsplan genehmigen lassen.
Bewertung potenzieller Auswirkungen auf Einzelpersonen, Gruppen und Gesellschaft. Berücksichtigt: Beabsichtigte Nutzung, vorhersehbare Fehlanwendung, technischen Kontext, anwendbare Rechtsordnungen.
6.2 – KI-ZieleMessbar, mit KI-Richtlinie vereinbar, überwacht, kommuniziert, dokumentiert. Planung: Was · Ressourcen · Verantwortung · Termin · Bewertungsmethode.
Alle für das AIMS notwendigen Ressourcen bestimmen und bereitstellen.
Erforderliche Kompetenz bestimmen, sicherstellen und nachweisen. Schulung, Mentoring, Einstellung als Maßnahmen.
Alle Personen müssen KI-Richtlinie, ihren Beitrag und Konsequenzen von Nichtkonformität kennen.
Intern und extern: Was · Wann · Mit wem · Wie wird über das AIMS kommuniziert.
Alle normativen + organisationsspezifisch notwendigen dokumentierten Informationen.
Identifizierbar, korrekt formatiert, überprüft und genehmigt.
Verfügbar, geschützt; Verteilung, Zugriff, Änderungskontrolle, Aufbewahrung, Vernichtung.
Prozesse planen, umsetzen und steuern. Kontrollen aus 6.1.3 umsetzen. Wirksamkeit überwachen. Geplante Änderungen steuern, ungeplante Änderungen bewerten. Externe Leistungen steuern.
In geplanten Abständen oder bei erheblichen Änderungen durchführen. Ergebnisse als dokumentierte Informationen aufbewahren.
Risikobehandlungsplan umsetzen und Wirksamkeit prüfen. Auswirkungsbewertungen in geplanten Abständen. Alle Ergebnisse dokumentieren.
Was · Methoden · Wann messen · Wann auswerten. Leistung und Wirksamkeit des AIMS bewerten. Dokumentation als Nachweis.
Geplante Abstände. Prüft: Konformität mit eigenen Anforderungen und ISO 42001. Wirksamkeit der Umsetzung. Auditprogramm: Häufigkeit, Methoden, Verantwortlichkeiten, Berichterstattung.
Oberste Leitung überprüft AIMS in geplanten Abständen. Eingaben: Status früherer Maßnahmen, Änderungen intern/extern, Leistungstrends. Ausgaben: Entscheidungen zu Verbesserungen und Änderungen.
Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des AIMS kontinuierlich verbessern.
Reagieren → Ursachen ermitteln → Maßnahmen umsetzen → Wirksamkeit prüfen → AIMS anpassen. Dokumentation: Art der NC, Maßnahmen, Ergebnisse.
Anhang A definiert 10 Kontrollbereiche mit 38 Einzelkontrollen als Referenz. Nicht alle sind zwingend – Einbeziehung oder Ausschluss wird im Statement of Applicability (SoA) begründet.
| Kontrolle | Titel | Anforderung (Kurzfassung) |
|---|---|---|
| A.2 – KI-Richtlinien | ||
| A.2.2 | KI-Richtlinie | Eine Richtlinie für die Entwicklung oder Nutzung von KI-Systemen dokumentieren. |
| A.2.3 | Abstimmung mit anderen Richtlinien | Festlegen, wo andere Richtlinien (Qualität, Datenschutz etc.) durch KI-Systeme betroffen sind. |
| A.2.4 | Überprüfung der KI-Richtlinie | Regelmäßige Überprüfung auf Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit. |
| A.3 – Interne Organisation | ||
| A.3.2 | KI-Rollen und -Verantwortlichkeiten | Rollen für KI gemäß Organisationsbedürfnissen definieren und zuweisen. |
| A.3.3 | Meldung von Bedenken | Prozess zur Meldung von Bedenken (Whistleblowing) über den KI-Lebenszyklus hinweg einrichten. |
| A.4 – Ressourcen für KI-Systeme | ||
| A.4.2 | Ressourcendokumentation | Relevante Ressourcen für alle Lebenszyklusphasen identifizieren und dokumentieren. |
| A.4.3 | Datenressourcen | Herkunft, Qualität, Kategorien der Datenressourcen dokumentieren. |
| A.4.4 | Werkzeugressourcen | Algorithmen, Modelle und Werkzeuge dokumentieren. |
| A.4.5 | System- und Computerressourcen | Hardware, Cloud, Edge-Ressourcen Der Begriff Edge-Ressourcen bezeichnet dezentrale Rechen-, Speicher- und Netzwerkkapazitäten, die sich am Rand eines Netzwerks (der „Edge“) in physischer Nähe zur Datenquelle oder zum Endnutzer befinden. Sie ermöglichen die Verarbeitung von Daten in Echtzeit, da Latenzzeiten und Bandbreitenbedarf im Vergleich zu zentralen Cloud-Systemen drastisch reduziert werden und deren Umweltauswirkungen dokumentieren. |
| A.4.6 | Personelle Ressourcen | Kompetenzen für Entwicklung, Betrieb, Wartung, Stilllegung des KI-Systems dokumentieren. |
| A.5 – Auswirkungsbewertung | ||
| A.5.2 | Prozess der Auswirkungsbewertung | Prozess einrichten zur Bewertung potenzieller Auswirkungen auf Einzelpersonen und Gesellschaft. |
| A.5.3 | Dokumentation der Bewertungen | Ergebnisse der Auswirkungsbewertungen dokumentieren und aufbewahren. |
| A.5.4 | Auswirkungen auf Einzelpersonen | Fairness, Datenschutz, Barrierefreiheit, Menschenrechte bewerten. |
| A.5.5 | Gesellschaftliche Auswirkungen | Umwelt, Wirtschaft, Gesundheit, gesellschaftliche Normen und Werte bewerten. |
| A.6 – Lebenszyklus von KI-Systemen | ||
| A.6.1.2 | Ziele für verantwortungsvolle Entwicklung | Ziele (Fairness, Sicherheit etc.) identifizieren und in den Entwicklungszyklus integrieren. |
| A.6.1.3 | Prozesse für verantwortungsvolles Design | Spezifische Entwicklungs- und Designprozesse definieren und dokumentieren. |
| A.6.2.2 | Anforderungen und Spezifikationen | Anforderungen für neue oder wesentlich verbesserte KI-Systeme spezifizieren. |
| A.6.2.3 | Dokumentation Design & Entwicklung | Design und Entwicklung basierend auf Zielen, Anforderungen und Kriterien dokumentieren. |
| A.6.2.4 | Überprüfung und Validierung | Testmethodologien, Testdaten und Freigabekriterien definieren und dokumentieren. |
| A.6.2.5 | Bereitstellung | Bereitstellungsplan und Freigabekriterien vor der Produktivsetzung dokumentieren. |
| A.6.2.6 | Betrieb und Überwachung | System- und Leistungsüberwachung, Reparaturen, Updates und Support definieren. |
| A.6.2.7 | Technische Dokumentation | Technische Dokumentation für alle relevanten interessierten Parteien bereitstellen. |
| A.6.2.8 | Ereignisprotokolle | Protokollierung von KI-Ereignissen aktivieren – mindestens während der Nutzungsphase. |
| A.7 – Daten für KI-Systeme | ||
| A.7.2 | Daten für Entwicklung | Datenmanagementprozesse für die KI-Entwicklung definieren, dokumentieren und umsetzen. |
| A.7.3 | Datenbeschaffung | Kategorien, Mengen, Quellen und Rechte der genutzten Daten dokumentieren. |
| A.7.4 | Datenqualität | Datenqualitätsanforderungen definieren und sicherstellen, dass Daten diese erfüllen. |
| A.7.5 | Datenherkunft | Prozess zur Aufzeichnung der Datenherkunft (Provenance) definieren. |
| A.7.6 | Datenaufbereitung | Kriterien für Auswahl der Aufbereitungsmethoden (Normalisierung, Imputation etc.) definieren. |
| A.8 – Informationen für interessierte Parteien | ||
| A.8.2 | Informationen für Nutzer | Notwendige Informationen für Nutzer des KI-Systems bestimmen und bereitstellen. |
| A.8.3 | Externe Berichterstattung | Möglichkeiten zur Meldung negativer Auswirkungen durch externe Parteien bereitstellen. |
| A.8.4 | Kommunikation von Vorfällen | Plan für die Vorfallkommunikation an Nutzer definieren und dokumentieren. |
| A.8.5 | Informationsverpflichtungen | Berichterstattungsverpflichtungen gegenüber Behörden und interessierten Parteien definieren. |
| A.9 – Nutzung von KI-Systemen | ||
| A.9.2 | Prozesse für verantwortungsvolle Nutzung | Prozesse für die verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen definieren und dokumentieren. |
| A.9.3 | Ziele für verantwortungsvolle Nutzung | Ziele (Fairness, Transparenz, Robustheit, Barrierefreiheit) für die Nutzung definieren. |
| A.9.4 | Beabsichtigte Nutzung | Sicherstellen, dass das KI-System gemäß beabsichtigter Verwendung genutzt wird. |
| A.10 – Beziehungen zu Dritten und Kunden | ||
| A.10.2 | Zuweisung von Verantwortlichkeiten | Verantwortlichkeiten im KI-Lebenszyklus zwischen Organisation, Lieferanten, Kunden und Dritten aufteilen. |
| A.10.3 | Lieferanten | Sicherstellen, dass Lieferantenleistungen mit dem verantwortungsvollen KI-Ansatz übereinstimmen. |
| A.10.4 | Kunden | Erwartungen und Bedürfnisse der Kunden im verantwortungsvollen KI-Ansatz berücksichtigen. |
Anhang B liefert detaillierte Umsetzungshinweise für alle Kontrollen aus Anhang A. Organisationen können diese erweitern, modifizieren oder eigene Implementierungen definieren.
Dokumentation umfasst: Herkunft, letzte Aktualisierung, Datenkategorien (Training/Validierung/Test), Kennzeichnungsprozess, bekannte Verzerrungen. Methoden: Bereinigung, Imputation, Normalisierung, Skalierung.
Meldemechanismus muss Vertraulichkeit/Anonymität bieten, mit qualifizierten Personen besetzt sein, Eskalationswege definieren und Schutz vor Repressalien gewährleisten.
Bei kontinuierlichem Lernen: Leistung laufend überwachen. Konzept-/Datendrift identifizieren. KI-spezifische Bedrohungen: Datenvergiftung, Modelldiebstahl, Modellinversionsangriffe.
Rollback-Plan, Abschaltmöglichkeiten, Update-Prozess und Kundenbenachrichtigungspläne dokumentieren. Observability-Prozesse (Systemgesundheit). Standardbetriebsverfahren für Ereignisüberwachung.
Umfasst: Umweltnachhaltigkeit (CO₂-Fußabdruck der KI), wirtschaftliche Effekte, Fehlinformationsrisiken (Deepfakes), strafrechtliche KI-Nutzung durch Behörden, Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen.
Menschliche Prüfer mit Überschreibungsbefugnis einbinden. Leistungsüberwachung und Meldung von Bedenken sicherstellen. Überlegungen zur Angemessenheit automatisierter Entscheidungsfindung.
Wenn eine Organisation „Fairness" als Entwicklungsziel definiert, muss dieses in alle Phasen einfließen: Anforderungsspezifikation → Datenerfassung → Datenaufbereitung → Modelltraining → Überprüfung & Validierung. Konkret: Verpflichtung, ein spezifisches Testwerkzeug zur Erkennung unerwünschter Verzerrungen (Algorithmic Bias) einzusetzen.— ISO/IEC 42001:2023, Anhang B.6.1.2 (Umsetzungsleitfaden)
Anhang C beschreibt mögliche organisatorische Ziele und typische Risikoquellen als Orientierungshilfe für die Risikosteuerung (nicht erschöpfend, nicht für jede Organisation anwendbar).
KI kann bestehende Rechenschaftsrahmen verändern – Entscheidungen werden zunehmend durch KI-Systeme gestützt oder getroffen.
Unangemessene automatisierte Entscheidungsfindung kann für bestimmte Personen oder Gruppen diskriminierend sein.
Missbrauch oder Offenlegung personenbezogener oder sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten) kann erhebliche Schäden verursachen.
Fähigkeit, mit neuen Produktionsdaten vergleichbare Leistung wie mit Trainingsdaten zu erzielen – auch bei Drift.
Das System darf unter definierten Bedingungen keinen Zustand erreichen, der Leben, Gesundheit, Eigentum oder Umwelt gefährdet.
Organisatorische Transparenz und verständliche Erklärungen wichtiger Einflussfaktoren auf KI-Ergebnisse für alle Betroffenen.
Breites Situationsspektrum → Unsicherheit über die Systemleistung (z. B. klinische Entscheidungsunterstützung).
Unfähigkeit, angemessene Informationen an interessierte Parteien zu liefern, beeinträchtigt Vertrauenswürdigkeit.
Datenqualität, Datensammlungsprozess, Datenvergiftung (Data Poisoning) können Sicherheit und Robustheit gefährden.
Defekte Komponenten, Übertragung trainierter Modelle zwischen Systemen – unterschiedliche Hardware-Umgebungen.
Designfehler, unzureichende Bereitstellung, mangelnde Wartung, Stilllegungsprobleme – risikointensive Übergänge.
Bei weniger reifer Technologie: unbekannte Faktoren. Bei ausgereifterer Technologie: Selbstzufriedenheit als Risiko.
Dank der High-Level-Struktur (HLS) lässt sich ISO 42001 nahtlos in bestehende Managementsysteme integrieren – ein entscheidender Vorteil für Organisationen, die bereits ISO 9001 oder ISO 27001 nutzen.
Informationssicherheit ist für KI-Systeme essentiell. Beide Normen nutzen die HLS – Integration wird erleichtert. KI-spezifische Bedrohungen (Datenvergiftung, Modelldiebstahl) ergänzen klassische IT-Risiken.
KI-Systeme verarbeiten häufig personenbezogene Daten (PII). Datenschutzbezogene KI-Kontrollen (B.2.3, B.5.4) können in ISO 27701-Prozesse integriert werden. PII-Verantwortlicher vs. PII-Verarbeiter klären.
Das AIMS kann ISO-9001-Anforderungen (Risikomanagement, Softwareentwicklung, Lieferkette) ergänzen. Für Medizinprodukte: ISO 13485 und IEC 62304. Gemeinsame Implementierung stärkt das Kundenvertrauen.
| Kap. | ISO 42001 (KI) | ISO 27001 (InfoSec) | ISO 9001 (Qualität) |
|---|---|---|---|
| 4 | Kontext der Organisation | Kontext der Organisation | Kontext der Organisation |
| 5 | Führung | Führung | Führung |
| 6 | Planung + KI-Risikobewertung, Auswirkungsbewertung | Planung + ISMS-Risikobehandlung | Planung + Risiken und Chancen |
| 7 | Unterstützung | Unterstützung | Unterstützung |
| 8 | Betrieb + KI-Lebenszyklus-Kontrollen | Betrieb | Betrieb |
| 9 | Leistungsbewertung | Leistungsbewertung | Leistungsbewertung |
| 10 | Verbesserung | Verbesserung | Verbesserung |
Die Implementierung eines KI-Managementsystems nach ISO 42001 ist ein echtes Change-Projekt – mit Menschen, Prozessen und Technologien. Bewährt hat sich ein schrittweises Vorgehen.
Zustimmung der obersten Führung einholen, Governance-Beauftragten ernennen, KI-Governance als strategische Priorität kommunizieren.
Identifizieren, welche KI-Systeme in den Anwendungsbereich fallen. Technische, ethische und regulatorische Faktoren erfassen (inkl. EU AI Act, DSGVO, SGB).
KI-Risiken in puncto Sicherheit, Bias, Transparenz, Datenschutz und Stakeholder-Bedenken bewerten. Auswirkungsbewertung gemäß 6.1.4 und Anhang A.5 durchführen.
Governance-Maßnahmen aus Anhang A in Design, Entwicklung, Betrieb und Stilllegung einbauen. Statement of Applicability (SoA) erstellen.
Mitarbeitende und Partner schulen. Interdisziplinäre KI-Governance-Teams bilden. KI-Literacy für alle relevanten Rollen sicherstellen.
KI-Leistung laufend monitoren. Key Trust Indicators (KTIs) definieren. Alerts, Audits und Incident-Response-Prozesse etablieren.
Interne Audits (9.2) und Managementbewertungen (9.3) durchführen. Für eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle sorgen.
Prozesse rund um vertrauenswürdige KI nach außen kommunizieren. Glaubwürdigkeit aufbauen, Marktzugang verbessern, Kundenzutrauen stärken.
„ISO 42001 ist kein bürokratisches Regelwerk, sondern ein Qualitätsmanagementsystem für vertrauenswürdige KI – analog zu dem, was ISO 9001 für die Fertigung getan hat. Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Sanitätsfachhändler bietet die Norm einen strukturierten Einstieg in die KI-Governance, der mit dem EU AI Act, der MDR und dem DSGVO-Datenschutzrecht kompatibel ist."
ISO/IEC 42005:2025 gibt Organisationen Orientierung für die Durchführung und Dokumentation von Folgenabschätzungen zu KI-Systemen. Im Mittelpunkt stehen mögliche Auswirkungen eines KI-Systems und seiner vorhersehbaren Anwendungen auf Einzelpersonen, Gruppen und die Gesellschaft – über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
Einordnung: Die nachfolgende Dokumentation ist eine eigenständige, urheberrechtskonforme Praxisausarbeitung. Sie ersetzt weder den Erwerb noch die verbindliche Auslegung der Originalnorm.
Was die Folgenabschätzung leisten soll
Ermitteln, welche Personen, Gruppen, Organisationen oder gesellschaftlichen Bereiche durch den vorgesehenen oder vorhersehbaren Einsatz betroffen sein können.
Positive und negative, direkte und indirekte, kurzfristige und langfristige Auswirkungen entlang des gesamten KI-Lebenszyklus sichtbar machen.
Bewertungen, Abwägungen, Schutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Restfolgen und Freigabeentscheidungen nachvollziehbar festhalten.
Rollen, Auslöser und Verantwortlichkeiten
| Rolle | Kernaufgabe | Typischer Nachweis |
|---|---|---|
| Auftraggeber / System Owner | Geschäftszweck, Einsatzkontext, Ressourcen und Freigabe festlegen. | Auftrag, Systemsteckbrief, Freigabevermerk |
| Impact-Assessment-Leitung | Verfahren planen, Beteiligte koordinieren, Qualität und Vollständigkeit sichern. | Assessment-Plan, Protokolle, Abschlussbericht |
| Fachverantwortliche | Prozesse, Zielgruppen, klinische oder operative Auswirkungen bewerten. | Fachbewertung, Prozessanalyse, Szenarien |
| Technik / Daten | Modell, Datenquellen, Grenzen, Abhängigkeiten, Monitoring und Änderungen beschreiben. | System- und Datenblatt, Testberichte, Logs |
| Recht, Datenschutz, Compliance | Rechtliche Pflichten, Grundrechte, Datenschutz und sektorale Anforderungen einordnen. | Rechtskataster, DSFA-Verknüpfung, Compliance-Votum |
| Betroffene / Interessenvertretungen | Erfahrungswissen, Belastungen, Nutzen, Zugänglichkeit und Verteilungswirkungen einbringen. | Interview-, Workshop- oder Konsultationsprotokoll |
| Unabhängige Prüfung | Methodik, Evidenz, Interessenkonflikte und Restfolgen kritisch prüfen. | Review, Auditfeststellung, Maßnahmenliste |
Wann ein Assessment begonnen oder aktualisiert wird
Bei Beschaffung, Eigenentwicklung, Pilotierung oder Einführung eines neuen KI-Systems.
Neue Modelle, Daten, Zielgruppen, Zwecke, Schnittstellen, Automatisierungsgrade oder Einsatzorte.
Vorfälle, Beschwerden, Drift, Fehlentscheidungen, Rechtsänderungen oder neue wissenschaftliche Evidenz.
Neun Schritte der KI-System-Folgenabschätzung
Zweck, Umfang, Entscheidungspunkt, Verantwortliche, Zeitplan, Methoden, Beteiligungsformat und Dokumentationsniveau festlegen.
Funktion, Modelltyp, Daten, Nutzer, Betroffene, Einsatzumgebung, Abhängigkeiten, Autonomiegrad, menschliche Aufsicht und vorhersehbare Fehlanwendungen erfassen.
Direkt und indirekt Betroffene identifizieren; besonders schutzbedürftige oder strukturell benachteiligte Gruppen ausdrücklich berücksichtigen.
Nutzen und Belastungen in den Dimensionen Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte, Teilhabe, Gleichbehandlung, Autonomie, Privatsphäre, Arbeit, Umwelt und gesellschaftliche Strukturen sammeln.
Schwere, Reichweite, Wahrscheinlichkeit, Dauer, Reversibilität, Betroffenenvulnerabilität und kumulative Wirkungen anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilen.
Vermeiden, reduzieren, kontrollieren, kompensieren oder – bei nicht vertretbaren Folgen – den Einsatz begrenzen beziehungsweise stoppen.
Verbleibende Auswirkungen transparent bewerten; Nutzenannahmen nicht pauschal gegen Rechte oder erhebliche Belastungen aufrechnen.
Entscheidung, Bedingungen, Verantwortliche, Eskalationswege und adressatengerechte Informationen für Nutzer und Betroffene dokumentieren.
Indikatoren, Schwellenwerte, Beschwerden, Ereignisse, Review-Termine und Trigger für eine erneute Folgenabschätzung verbindlich definieren.
Einheitliche Kriterien für nachvollziehbare Entscheidungen
| Kriterium | Leitfrage | Bewertung |
|---|---|---|
| Schwere | Wie gravierend wäre die Auswirkung für die betroffene Person oder Gruppe? | 1 gering · 2 erheblich · 3 kritisch |
| Reichweite | Wie viele Personen, Gruppen oder gesellschaftliche Bereiche könnten betroffen sein? | 1 begrenzt · 2 mittel · 3 breit |
| Wahrscheinlichkeit | Wie plausibel ist das Eintreten unter realistischen Bedingungen? | 1 selten · 2 möglich · 3 wahrscheinlich |
| Dauer | Ist die Wirkung kurzfristig, wiederkehrend oder dauerhaft? | 1 kurz · 2 wiederkehrend · 3 dauerhaft |
| Reversibilität | Kann die Wirkung vollständig und rechtzeitig rückgängig gemacht werden? | 1 leicht · 2 teilweise · 3 kaum/nicht |
| Vulnerabilität | Sind Kinder, Pflegebedürftige, Erkrankte oder andere schutzbedürftige Gruppen betroffen? | 1 nein · 2 teilweise · 3 deutlich |
| Verteilung | Tragen einzelne Gruppen Belastungen, während andere primär profitieren? | 1 ausgewogen · 2 unklar · 3 unausgewogen |
| Kumulative Wirkung | Verstärkt sich die Wirkung durch andere Systeme, Entscheidungen oder wiederholte Nutzung? | 1 gering · 2 möglich · 3 hoch |
Prüfdimensionen für Gesundheit, Pflege und Daseinsvorsorge
Fehlversorgung, Verzögerung, Über- oder Unterversorgung, körperliche oder psychische Belastung, Notfallrisiken.
Wahlfreiheit, informierte Entscheidung, Übersteuerbarkeit, Abhängigkeit, Automation Bias und tatsächliche Eingriffsmöglichkeiten.
Bias, Barrieren, digitale Exklusion, Sprachzugang, regionale Benachteiligung und unterschiedliche Fehlerquoten.
Überwachung, Zweckentfremdung, Profilbildung, Stigmatisierung, Intimsphäre und ungewollte Offenlegung.
Arbeitsverdichtung, Kompetenzverlust, Rollenverschiebung, Kontrollintensität, Verantwortungsdiffusion und Qualifizierungsbedarf.
Vertrauen, Machtkonzentration, demokratische Teilhabe, Ressourcenverbrauch, Rebound-Effekte und langfristige Strukturwirkungen.
Auditfähiger Mindestdatensatz
| ID | Betroffene | Auswirkung | Ursache/Szenario | Bewertung | Maßnahme | Restwirkung | Owner |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I-01 | … | … | … | … | … | … | … |
Von der Vermeidung bis zur Kompensation
| Priorität | Strategie | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Vermeiden | Zweck ändern, Funktion entfernen, sensible Zielgruppe ausschließen, automatisierte Entscheidung nicht einsetzen. |
| 2 | Technisch reduzieren | Datenqualität verbessern, Robustheit erhöhen, Unsicherheiten anzeigen, Guardrails, Zugriffsbeschränkungen. |
| 3 | Organisatorisch kontrollieren | Vier-Augen-Prinzip, Freigaberegeln, Qualifizierung, SOP, Fallprüfung, Eskalation und Monitoring. |
| 4 | Informieren und befähigen | Transparenzhinweise, verständliche Erklärungen, Widerspruch, alternative Zugangswege und Support. |
| 5 | Kompensieren oder stoppen | Schadensbehebung, Nachsorge, Korrektur falscher Entscheidungen, Suspendierung oder Außerbetriebnahme. |
Vom Einzelassessment zum Managementsystem
| ISO/IEC 42001-Baustein | Beitrag der ISO/IEC-42005-Dokumentation |
|---|---|
| Kontext und interessierte Parteien | Stakeholder, Betroffenengruppen, gesellschaftlicher Kontext und Schutzbedarfe. |
| Führung und Verantwortlichkeiten | Mandat, Rollen, Freigabeinstanzen, Rechenschaft und unabhängige Prüfung. |
| Planung, Risiken und Chancen | Impact Register, Bewertung, Priorisierung, Maßnahmen und Restfolgen. |
| Unterstützung und Kompetenz | Benötigte Fachkompetenzen, Beteiligung, Daten- und Evidenzgrundlagen. |
| Betrieb | Kontrollen, Human Oversight, Änderungsmanagement und Einsatzbedingungen. |
| Leistungsbewertung | Indikatoren, Beschwerden, Monitoring, interne Audits und Managementbewertung. |
| Verbesserung | Korrekturmaßnahmen, Lessons Learned und erneute Folgenabschätzung. |
Keine Doppelarbeit – Nachweise verknüpfen
Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Transparenz, Human Oversight, Monitoring und Grundrechtsbezüge konsistent verknüpfen.
Personenbezogene Daten, Eingriffsrisiken und Schutzmaßnahmen referenzieren; eine DSFA wird nicht automatisch durch ein AI Impact Assessment ersetzt.
Bei Medizinprodukten klinische Sicherheit, Leistungsbewertung, Risikomanagement, Post-Market Surveillance und Change Control anbinden.
Freigabecheck vor Abschluss
Offizielle Referenzen
ISO/IEC 42005:2025 – Information technology — Artificial intelligence (AI) — AI system impact assessment. Offizielle Normseite: ISO; Produktseite: IEC Webstore; englische PDF-Ausgabe: EN-Standard.eu.
Englische ISO/IEC 42005:2025 als PDF erwerben
Ergänzende Normen: ISO/IEC 42001:2023 (AI management systems), ISO/IEC 23894:2023 (AI risk management), ISO/IEC 5338:2023 (AI system life cycle processes), ISO/IEC 22989:2022 (AI concepts and terminology).
Copyright-Hinweis: Diese Website gibt nicht den Wortlaut der ISO/IEC 42005 wieder. Für normative Anforderungen, Begriffsdefinitionen und Konformitätsentscheidungen ist die rechtmäßig erworbene Originalausgabe maßgeblich.
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ISO/IEC 42001:2023 (EN)
This document specifies the requirements and provides guidance for establishing, implementing, maintaining and continually improving an AI (artificial intelligence) management system within the context of an organization. First Edition, 2023-12-18; ICS 35.020. Link zu EUROPEAN STANDARD |
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