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Kommunale Versorgungsstrukturen beim Quartiersmanagement analysieren!



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Kommunale Daten als Grundlage der Quartiersentwicklung!

Kurze Einführung  ·  von Thomas Bade

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Kommunale Quartiersentwicklung beginnt mit Daten.

Daten der Kommune bilden die Grundlage für jede kommunale Quartiersentwicklung. Nicht Projektanträge. Nicht guter Wille. Sondern belastbare, strukturierte Informationen über das, was vor Ort tatsächlich vorhanden ist.

Welche Angebote gibt es? Welche Träger sind erreichbar? Wo fehlen Schnittstellen? Und wo entsteht aus einzelnen Strukturen eine tragfähige Versorgungsinfrastruktur?

Dieses Control Panel unterstützt Sie dabei, genau diese Fragen strukturiert zu beantworten. Fünfzehn Prüfkriterien – von der hausärztlichen Versorgung bis zur Finanzierung und Verstetigung kommunaler Netzwerke.

Das Control Panel ist eine Open-Source-Version – frei nutzbar, ohne Anmeldung, ohne Kosten.

Mehr Tiefe, mehr Kriterien und eine vollständige Analyse mit fünfundsiebzig Strukturmerkmalen bietet die API des Lernportals – ab Oktober 2026.

Beginnen Sie jetzt mit Ihrer kommunalen Bestandsaufnahme.

Ihr Thomas Bade

Quartiersmanagement · DIKW-Modell & kommunale Daseinsvorsorge

Warum das DIKW-Modell Die DIKW-Pyramide (Daten, Information, Wissen, Weisheit) ist ein Modell der Informationswissenschaft, das den Prozess der Wissensentstehung hierarchisch darstellt. Sie veranschaulicht, wie rohe Daten durch Kontextualisierung und Verarbeitung schrittweise zu Informationen, dann zu Wissen und schließlich zu weisheitsbasierten Handlungen aufsteigen. für kommunale Daseinsvorsorge wichtig ist

Kommunale Daseinsvorsorge beginnt nicht mit einem Projektantrag, sondern mit einer belastbaren Lageeinschätzung.
Gerade im Quartiersmanagement liegen viele relevante Hinweise bereits vor. Dazu gehören Angebote, Ansprechpartner, Pflege- und Beratungsstrukturen, Selbsthilfeangebote, das Wohnumfeld, die ärztliche Versorgung, Fragen der Erreichbarkeit sowie lokale Netzwerke.
Solange diese Informationen jedoch nur als einzelne Datenpunkte nebeneinanderstehen, entsteht daraus noch keine belastbare Steuerungs- und Handlungsfähigkeit für Kommunen und Versorgungspartner.

Das DIKW-Modell macht daraus eine klare operative Logik. Daten werden geordnet, zu Informationen verdichtet, in lokales Wissen überführt und schließlich in begründete Entscheidungen übersetzt.
Für Kommunen ist das entscheidend, weil Gesundheit, Pflege, Teilhabe und Versorgung nicht in einzelnen Zuständigkeiten funktionieren, sondern in Lebenswelten, Nachbarschaften und ressortübergreifenden Strukturen.

DatenWelche Angebote, Träger, Ansprechpersonen und Zugangswege sind im Quartier vorhanden?
InformationWelche Strukturen sind nutzbar, welche Schnittstellen fehlen und welche Zielgruppen werden erreicht?
WissenWelche Muster zeigen sich bei Versorgungslücken, Ressourcen, Zuständigkeiten und Kooperationsbedarf?
WeisheitWelche priorisierten Maßnahmen sind fachlich sinnvoll, finanzierbar, beteiligungsorientiert und nachhaltig?
Big Point 1

Von der Bestandsaufnahme zur Steuerung

Das Control Panel verhindert, dass kommunale Versorgung nur als lose Angebotsliste betrachtet wird. Es macht sichtbar, welche Strukturen tatsächlich anschlussfähig sind und wo Verantwortlichkeiten, Zugangswege oder Kooperationsbeziehungen fehlen.

Big Point 2

Lebenswelten statt Einzelmaßnahmen

Kommunale Gesundheitsförderung wirkt dort, wo Menschen leben: im Wohnumfeld, in Nachbarschaften, in Begegnungsorten, in Pflege- und Beratungsstrukturen. Das DIKW-Modell hilft, diese Lebensweltperspektive systematisch auszuwerten.

Big Point 3

Netzwerke belastbar machen

Ressortübergreifende Zusammenarbeit braucht mehr als guten Willen. Erst wenn Rollen, Schnittstellen, Kommunikationswege und Ressourcen dokumentiert sind, entsteht aus Kooperation eine tragfähige kommunale Infrastruktur.

Key-Message Das DIKW-Modell ist für kommunale Daseinsvorsorge wichtig, weil es den klassischen Weg guter kommunaler Arbeit übersetzt: erst sauber erfassen, dann einordnen, anschließend gemeinsam bewerten und schließlich verantwortbar handeln.

Für das Quartiersmanagement bedeutet das: Die Bewertung der 15 Prüfkriterien ist kein Selbstzweck. Sie ist ein strukturierter Einstieg in kommunale Lernfähigkeit, in integrierte Planung und in eine nachvollziehbare Priorisierung von Maßnahmen für Pflege, Gesundheit, Teilhabe und Versorgung vor Ort.

Managementlogik:

            1. Ohne Daten bleibt Daseinsvorsorge reaktiv.
            2. Ohne Information bleibt sie unübersichtlich.
            3. Ohne Wissen bleibt sie unverbindlich.
            4. Ohne weisheitsbasierte Priorisierung bleibt sie nicht nachhaltig.

Link zu den DIKW Modell Grundlagen
API Analysemodell (ab Oktober 2026)

Erweiterte kommunale KI- und Versorgungsanalyse mit 75 Prüfkriterien

Die API Eine API (Application Programming Interface) ist eine Programmierschnittstelle, die als digitaler Vermittler dient. Sie verbindet zwei verschiedene Software-Anwendungen, lässt diese miteinander kommunizieren und regelt den sicheren Austausch von Daten sowie Funktionen. des Analysemodells erweitert das kommunale Bewertungsverfahren auf insgesamt 75 strukturierte Prüfkriterien zur digitalen und gesundheitlichen Daseinsvorsorge.

Bewertet werden unter anderem regionale Versorgungsstrukturen, sektorenübergreifende Kooperationen, digitale Erreichbarkeit, Präventionsangebote sowie zukünftige Anforderungen an resiliente Gesundheits- und Sozialräume.

Auszug geprüfter Strukturmerkmale, die ständig aktualisiert werden:

  • Level 1i Krankenhäuser § 135d SGB VLevel 1i Krankenhäuser
    Krankenhäuser der Grundversorgung mit enger ambulanter, pflegerischer und sektorenübergreifender Vernetzung. Für Kommunen sind sie wichtige Ankerpunkte, wenn stationäre, ambulante und soziale Versorgung im Quartier zusammengedacht werden.
    Quelle: Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 09.04.2026.
  • Primärversorgungszentren Primärversorgungszentren
    Regionale Versorgungszentren, die hausärztliche, therapeutische, pflegerische und soziale Angebote bündeln können. Sie verbessern Orientierung, Erreichbarkeit und Anschlussfähigkeit für Bürgerinnen und Bürger.
  • Integrierte Notfallzentren § 123a SGB V Integrierte Notfallzentren
    Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 26.04.2026 wird ein neues System der integrierten Notfallversorgung aufgebaut. Integrierte Notfallzentren werden eine zentrale Rolle bei der Ersteinschätzung und Erstversorgung von Notfällen und beim Transport in die gebotene Weiterversorgung speilen.
  • Mobile Physiotherapie Mobile Physiotherapie
    Aufsuchende therapeutische Leistungen zur Sicherstellung wohnortnaher Rehabilitation, Prävention und Teilhabesicherung, besonders bei eingeschränkter Mobilität oder fehlender Erreichbarkeit regulärer Praxisangebote.
  • Netzwerke gemäß § 45e SGB XI Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken
    Bundesgesetzblatt Nr. 371, 29.12.2025; Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.
    Strukturierte Zusammenarbeit in regionalen Pflege-Netzwerken.
  • Einrichtungen für Akut-Kurzzeitpflege § 88b SGB XI Erstattungsverfahren für Vorhaltekosten bei Akut-Kurzzeitpflege
    04.06.2026 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)
    Aufbau von flächendeckenden Angeboten der Akut-Kurzzeitpflege im Rahmen der pflegerischen Überbrückungsversorgung.
    Entlastung der finanziellen Risiken beim Aufbau von Angeboten der Akut-Kurzzeitpflege.
  • Telemedizinische Angebote Telemedizinische Angebote
    Nach dem Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vom 24.04.2026 sollen wesentliche technische Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems geschaffen werden. Zudem werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zielgerichtet weiterentwickelt.
  • Notfallmanagement § 133h SGB V AED-Kataster und Ersthelferalarmierung
    Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 26.04.2026 wird die Errichtung des AED-Katasters (zentrales Verzeichnis, das Standorte von öffentlich zugänglichen Automatisierten Externen Defibrillatoren anzeigt) und die digitale Ersthelferalarmierungaufgebaut.
    Kommunal relevant sind Standortpflege, öffentliche Zugänglichkeit und Einbindung in lokale Rettungsketten.
  • Pflegebegleitung § 7c SGB XI Fall- und Casemanagement
    04.06.2026 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)
    Fallmanagement für unterschiedliche Lebenswelten der Pflegebedürftigen und pflegenden An- und Zugehörigen bei einer Pflege zu Hause.
    Passgenaue Begleitung und Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen.
  • Kommunale Pflegestrukturplanung §§ 8a und 9 SGB XI Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung und zu deren Sicherstellung und Aufgaben der Länder.
    04.06.2026 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)
    Ergänzend zur Stärkung der kommunalen Pflegestrukturplanung mit dem Gesetz zur Be-fugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen planungsrelevante Daten der Kranken- und Pflegekassen Ländern und Kommunen künftig über eine zentrale Plattform zugänglich sein, um Unterversorgung frühzeitig zu erkennen und gezielte Maßnahmen einleiten zu können.
  • DIN SPEC 77003 (Anforderungen an Leistungserbringer im Quartier) Personen- und haushaltbezogene Dienstleistungen – Information, Beratung und Vermittlung.
    Die DIN SPEC 77003 beschreibt einen einheitlichen Qualitätsrahmen für die Information, Beratung und Vermittlung personen- und haushaltsbezogener Dienstleistungen.
    Im Mittelpunkt stehen transparente, verständliche und datenschutzkonforme Informationsprozesse, eine qualifizierte und bedarfsorientierte Beratung sowie nachvollziehbare Vermittlungsverfahren.
    Ergänzt werden diese Anforderungen durch Vorgaben zu Datenschutz, Qualitätsmanagement und kontinuierlicher Evaluation, um die Qualität der Leistungen dauerhaft sicherzustellen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine fundierte und eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen.
  • DIN SPEC 77004 (Anforderungen an Leistungserbringer im Quartier) Personen- und haushaltsbezogene Dienstleistungen – Dienstleistungserbringung
    Die DIN SPEC 77004 definiert Qualitätsanforderungen für die praktische Erbringung personen- und haushaltsbezogener Dienstleistungen.
    Sie beschreibt Standards für Strukturqualität (insbesondere Personal, Qualifikation, Organisation, Infrastruktur und Datenschutz), Prozessqualität bei der Durchführung der Dienstleistung sowie Anforderungen an Planung, Kommunikation und Evaluation.
    Ziel ist es, eine fachlich hochwertige, kundenorientierte, transparente und verlässliche Leistungserbringung sicherzustellen und damit die Qualität und Vergleichbarkeit professioneller Dienstleistungsangebote nachhaltig zu verbessern.
  • Maßnahmen der assistierten Telemedizin (aTM) § 129 Absatz 5h SGB V: Assistierte Telemedizin (aTM) unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, eine Videosprechstunde in Ihrer Apotheke zu nutzen – oder mithilfe eines strukturierten Ersteinschätzungsverfahrens zu prüfen, ob eine Videosprechstunde geeignet ist.

Warum ist die Prüfung der aktuellen Versorgungsstruktur wichtig!

Die kommunale Daseinsvorsorge steht durch den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die zunehmenden Versorgungslücken unter wachsendem Druck.

Das DIKW-Modell beschreibt den Weg von rohen Daten über kontextualisierte Information und handlungsrelevantes Wissen bis hin zu begründeter Entscheidung (Wisdom). Erst wenn kommunale Strukturmerkmale — Einwohnerdichte, Versorgungsquoten, Erreichbarkeiten, Pflegegradsverteilungen — systematisch erhoben, eingeordnet und bewertet werden, entsteht steuerbares Wissen für Politik, Verwaltung und regionale Gesundheitsnetzwerke.

Dieses Tool übersetzt die DIKW-Logik in kommunale Praxis: strukturierte Prüfkriterien liefern die Datenbasis, das Management Summary verdichtet sie zur Entscheidungsvorlage.


Einordnung für die Website-Version

Diese Fassung reduziert die Prüftiefe gegenüber der API und konzentriert sich auf zentrale kommunale Ankerpunkte.
Bewertet wird, welche Strukturen, Angebote und Voraussetzungen in der Kommune bereits vorhanden sind, um ein funktionierendes Quartiersmanagement aufzubauen. Eine rechtliche Detailprüfung ist nicht Gegenstand des Assessments.

Damit eignen sich die 15 Prüfkriterien als Einstieg für Kommunen, Quartiersmanager, Gesundheitsregionen, Pflegeakteure und lokale Netzwerke.

Von Daten über die kommunale Wissenszentrale zu validen Entscheidungen

Anleitung

Bewerten Sie maximal 15 zentrale Prüfkriterien zur kommunalen Versorgungsstruktur. Die Web-Version dient als erste Bestandsaufnahme für Quartiersmanagement, Pflegeberatung, Netzwerkentwicklung und kommunale Daseinsvorsorge.

  • vorhanden → Angebot oder Struktur ist lokal nachweisbar und grundsätzlich nutzbar.
  • nicht vorhanden → Angebot oder Struktur ist derzeit nicht erkennbar oder nicht zugänglich.
  • in Prüfung → Sachstand ist offen; bitte die Prüfnotiz ausfüllen. Diese erscheint auch im PDF.

Nach der Bewertung wird automatisch ein Management Summary mit Statusübersicht, offenen Prüfpunkten und Handlungsempfehlung erstellt (PDF Export).

Organisationsdaten
1-1 Versorgungsmanagement und Anschlussfähigkeit

Prüffrage: Gibt es in der Kommune eine erkennbare Struktur, die Übergänge zwischen Versorgung, Beratung und Quartiersmanagement koordiniert?

Ableitung: Ausgangspunkt ist die Frage, ob eine sachgerechte Anschlussversorgung mit klaren Informationswegen zwischen Leistungserbringern, Kostenträgern und kommunalen Akteuren nutzbar ist.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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SGB V · Versorgungsmanagement

1-2 Hausärztliche und primärärztliche Versorgung

Prüffrage: Sind Hausarztpraxen oder primärärztliche Strukturen als verlässliche Lotsen für ältere, multimorbide oder unterstützungsbedürftige Menschen eingebunden?

Ableitung: Die Matrix benennt Arztpraxen und hausarztzentrierte Versorgung als kommunale Ankerpunkte; die Checklisten betonen klare Schnittstellen und Verfahrenswege.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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SGB V · Arztpraxen / hausarztzentrierte Versorgung

1-3 Pflegeberatung und Pflegestützpunkt

Prüffrage: Sind Pflegeberatung oder Pflegestützpunkt vorhanden und mit dem Quartiersmanagement fachlich, organisatorisch und kommunikativ verbunden?

Ableitung: Die Checkliste fordert klar definierte Rollen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sowie eine neutrale Koordination.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
-

SGB XI · § 7a / § 7c

1-4 Ambulante Pflege und häusliche Krankenpflege

Prüffrage: Sind ambulante Pflege, häusliche Krankenpflege und relevante HomeCare-Leistungen als lokale Netzwerkpartner bekannt und erreichbar?

Ableitung: Für funktionierende Quartiersarbeit müssen Schnittstellen und Verfahrenswege eindeutig geregelt und schriftlich fixiert sein.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
-

SGB XI / SGB V · ambulante Versorgung

1-5 Stationäre Pflege und Kurzzeitpflege

Prüffrage: Sind stationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeoptionen oder Übergangslösungen in der kommunalen Bestandsaufnahme erfasst?

Ableitung: Die Analyse fragt nach vorhandenen Versorgungssettings und deren Nutzbarkeit für lokale Übergänge und Entlastungsstrukturen.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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SGB XI · stationäre Pflege

1-6 Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld

Prüffrage: Sind Hilfsmittelerbringer, Pflegehilfsmittelberatung und wohnumfeldverbessernde Unterstützungswege lokal bekannt?

Ableitung: Die kommunale Analyse muss praktische Zugänge, Ansprechpartner und Zuständigkeiten sichtbar machen.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
-

SGB V / SGB XI · Hilfsmittel und Wohnumfeld

1-7 Selbsthilfe und Angebote zur Unterstützung im Alltag

Prüffrage: Sind Selbsthilfe, Kontaktstellen und Angebote zur Unterstützung im Alltag im Quartier auffindbar und vernetzbar?

Ableitung: Die Checklisten nennen transparente Nutzenklärung und bedarfsorientierte Arbeitsschwerpunkte als Erfolgsfaktoren.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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SGB V / SGB XI · Selbsthilfe und Alltagshilfe

1-8 Palliativversorgung und spezialisierte Beratung

Prüffrage: Sind spezialisierte Angebote wie SAPV, sozialmedizinische Nachsorge oder besondere Versorgungsangebote für komplexe Bedarfslagen bekannt?

Ableitung: Komplexe Versorgungslagen erfordern Wissen über Kompetenzen und Arbeitsweisen anderer Berufsgruppen.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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SGB V · SAPV / spezialisierte Versorgung

1-9 Patientenlotsen, Case Management und Koordination

Prüffrage: Gibt es eine neutrale Koordinationsrolle, zum Beispiel Quartiersmanagement, Patientenlotse, Case Manager oder Netzwerkkoordination?

Ableitung: Die Checkliste nennt ausdrücklich eine neutrale Netzwerkmanagerin oder einen neutralen Netzwerkmanager als fördernden Faktor.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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Quartier / Kommune · Lotsenstruktur

1-10 Gemeinsame Ziele und Nutzenklarheit

Prüffrage: Sind gemeinsame Ziele formuliert und ist der Nutzen für die beteiligten Akteure transparent und nachvollziehbar?

Ableitung: Die Grundlagen-Checkliste betont die Initiierungsphase, transparente Zielsetzungen und den Einklang der Ziele der Netzwerkpartner.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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Netzwerkarbeit · Grundlagen

1-11 Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege

Prüffrage: Sind Rollen, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen, Schnittstellen und Verfahrenswege schriftlich geregelt?

Ableitung: Fördernde Faktoren erfolgreicher Netzwerkarbeit sind eindeutig geregelte Schnittstellen und klar definierte Rollen.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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Netzwerkarbeit · Governance

1-12 Vertrauen, persönliche Kontakte und Arbeitskultur

Prüffrage: Gibt es regelmäßige persönliche Kontakte, gegenseitiges Kennenlernen und eine Kultur der Zusammenarbeit auf Augenhöhe?

Ableitung: Die Checkliste nennt persönliches Kennen und Schätzen als Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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Netzwerkarbeit · Beziehung und Kultur

1-13 Fortbildung, Wissenstransfer und Kompetenzaufbau

Prüffrage: Gibt es gemeinsame Fortbildungen, kollegialen Austausch oder Formate zum Wissenstransfer zwischen den Akteuren?

Ableitung: Die Grundlagen-Checkliste nennt regelmäßige Fortbildungen, kollegialen Austausch, gegenseitige Lerneffekte und Kompetenzteilung.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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Netzwerkarbeit · Wissen und Kompetenz

1-14 Digitale Vernetzung und Informationsfluss

Prüffrage: Sind digitale Informationswege vorhanden, mit denen Termine, Übergaben, Dokumente oder relevante Versorgungsinformationen strukturiert ausgetauscht werden können?

Ableitung: Die Checklisten nennen digitale Vernetzung und inkompatible EDV-Systeme zugleich als Potenzial und Hemmnis.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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Netzwerkarbeit · Technik

1-15 Finanzierung, Förderung und Verstetigung

Prüffrage: Sind finanzielle Unterstützung, Förderoptionen, kommunale Beteiligung oder institutionelle Träger für eine Verstetigung geklärt?

Ableitung: Fördernde Faktoren sind finanzielle Unterstützung durch kommunale oder institutionelle Akteure sowie ausreichend Zeit zum Wachsen des Netzwerks.

Nachweis: lokaler Anbieter oder Träger, Ansprechpartner, Zugangsweg, Zuständigkeit, Kooperationsstatus, offene Prüfpunkte
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Kommune / SGB XI · Netzwerkarbeit

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Evidenzbasis · EU-Projekt ValueCare (Horizon 2020)

Was Kommunen von ValueCare ValueCare war ein von der Europäischen Union im Rahmen von Horizon 2020 (Grant Agreement Nr. 875215) gefördertes Projekt mit 17 Partnern aus 8 Ländern. Ziel war die Entwicklung und Erprobung eines personalisierten, ergebnisorientierten und digital unterstützten Versorgungsmodells für ältere Menschen mit Mehrfacherkrankungen und Gebrechlichkeit an sieben europäischen Pilotstandorten. für die Steuerung kommunaler Versorgungsstrukturen lernen können

Die Bewertungslogik dieses Control Panels – von der Bestandsaufnahme über die Einordnung bis zur Handlungsempfehlung – lässt sich fachlich an ein europäisches Referenzprojekt anschließen. Das ValueCare-Projekt hat zwischen 2020 und 2024 an sieben Pilotstandorten (u. a. Rotterdam, Coimbra, Athen, Valencia, Treviso, Rijeka sowie Cork und Kerry) untersucht, wie sich eine personalisierte, ergebnisorientierte und digital gestützte integrierte Versorgung älterer Menschen mit chronischen Erkrankungen, Multimorbidität oder beginnender kognitiver Einschränkung umsetzen lässt.
Grundlage war das Value-Based-Healthcare-Modell (VBHC) nach Michael E. Porter: Versorgung wird nicht an der Menge erbrachter Leistungen gemessen, sondern am tatsächlichen Ergebnis für die betroffene Person – bezogen auf Gesundheit, Lebensqualität und Zufriedenheit im Verhältnis zu den entstehenden Kosten.

Für die kommunale Ebene ist das relevant, weil ValueCare zeigt, dass ergebnisorientierte, integrierte Versorgung kein rein klinisches Thema ist, sondern von lokalen Strukturen, verlässlichen Ansprechpartnern, funktionierenden Schnittstellen und einer aktiven Rolle der Kommune getragen werden muss – genau den Dimensionen, die die 15 Prüfkriterien dieses Tools abbilden.

Erkenntnis 1

Ergebnis statt Leistungsmenge

Im VBHC-Modell zählt, welches gesundheitliche und soziale Ergebnis für die betroffene Person tatsächlich erreicht wird – nicht die Anzahl erbrachter Einzelleistungen. Übertragen auf das Quartier bedeutet das: Eine Versorgungsstruktur ist nicht deshalb gut, weil viele Angebote existieren, sondern weil sie nachweislich Wirkung für die Menschen vor Ort entfaltet.

Erkenntnis 2

Koordination als Erfolgsfaktor

Die sieben Pilotregionen von ValueCare mussten jeweils lokale Kooperationsstrukturen, klare Zuständigkeiten und abgestimmte Versorgungspfade aufbauen, bevor digitale Lösungen wirken konnten. Das deckt sich mit der Erfahrung, dass Netzwerke im Quartier erst durch dokumentierte Rollen, Schnittstellen und Kommunikationswege belastbar werden.

Erkenntnis 3

Nachhaltigkeit braucht Verstetigung

Die Abschlussauswertung von ValueCare benennt Schulung, Vertrauensaufbau, verlässliche IT-Infrastruktur, Stakeholder-Einbindung und tragfähige Finanzierungsmodelle als zentrale Bedingungen dafür, dass ein Versorgungsmodell über die Projektlaufzeit hinaus Bestand hat – ein Punkt, der sich unmittelbar im Prüfkriterium „Finanzierung, Förderung und Verstetigung" dieses Tools wiederfindet.

Übertragung auf die Praxis Die europäischen Politikempfehlungen aus dem ValueCare-Projekt fordern u. a. die aktive Beteiligung älterer Menschen und ihrer Angehörigen an Versorgungsentscheidungen, den Aufbau vertrauensvoller, multiprofessioneller Teams sowie die Verankerung ergebnisorientierter Versorgung in bestehende regionale Programme statt in isolierten Modellprojekten.

Für Quartiersmanagement und kommunale Daseinsvorsorge heißt das: Eine strukturierte Bestandsaufnahme wie in diesem Control Panel ist die Voraussetzung dafür, ein ergebnisorientiertes, koordiniertes Versorgungsmodell überhaupt aufbauen zu können – lokal, anschlussfähig und über die Dauer einzelner Förderprogramme hinaus.

Quelle: Zanutto, O., Ceron, S. & Raat, H. (Hrsg.) (2024). The ValueCare experience: Creating value for older people with chronic conditions in Europe with a transition towards outcome-based integrated care supported by technology. ValueCare Consortium. Gefördert durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union, Grant Agreement Nr. 875215.

Zum ValueCare-Projekt