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GPAI-Modelle im Gesundheitswesen



Prüfschema Stand: Januar 2026 – Aktualisiert nach EU AI Act GPAI-Leitlinien vom 18. Juli 2025

GPAI-Modelle im Gesundheitswesen

Ein KI-Modell gilt als GPAI-Modell, wenn:

  • Das Training mehr als 10²³ FLOPS (Floating Point Operations) umfasst.
  • Das Modell in der Lage ist, Sprache (Text/Audio), Text-zu-Bild oder Text-zu-Video zu generieren.
  • Es signifikante Allgemeingültigkeit zeigt und kompetent eine breite Palette unterschiedlicher Aufgaben erfüllen kann.
Quelle: EU-Kommission, Guidelines on the scope of obligations for providers of general-purpose AI models, 18. Juli 2025, Abschnitt 2.
Wichtig: Modelle, die die 10²³ FLOPS-Schwelle überschreiten, aber auf spezielle Aufgaben begrenzt sind (z.B. Transkription, Bildverbesserung, Wettervorhersage), gelten NICHT als GPAI-Modelle, wenn ihnen die allgemeine Vielseitigkeit fehlt.

Compliance-Readiness
Rollen, Verträge, Nachweise
Human Oversight
Verantwortung bleibt beim Menschen
Nachweisfähigkeit
Logging, Monitoring, Incident Flow

Executive Takeaway

In der Krankenhauspraxis ist GPAI selten „nur ein Modell" – es wird fast immer Teil eines KI-Systems (downstream AI system).
Damit entscheidet die Zweckbestimmung, ob zusätzliche Pflichten (z.B. Hochrisiko nach Art. 6 AI Act) greifen.

Leitplanke
Ohne klare Rollenklärung (Anbieter vs. Betreiber vs. Integrator) und ohne Nachweise vom Anbieter entsteht operativ ein Compliance-Delta – inklusive Haftungs- und Reputationsrisiko.

💡 Was bedeutet die 10²³ FLOPS-Schwelle?

FLOPS = Floating Point Operations Per Second (Gleitkomma-Operationen pro Sekunde)

10²³ = 100.000.000.000.000.000.000.000 (eine 1 mit 23 Nullen)

Praktisch bedeutet das:
Ab diesem Rechenaufwand beim Training gilt ein KI-Modell als GPAI-Modell und unterliegt speziellen EU-Pflichten (Dokumentation, Transparenz, Copyright-Policy).

Beispiele von Modellen ÜBER dieser Schwelle:

  • GPT-4 (OpenAI)
  • Claude 3 & 4 (Anthropic)
  • Gemini (Google)
  • Llama 3 (Meta)

Zum Vergleich: Die 10²⁵ FLOPS-Schwelle (100× höher) kennzeichnet Modelle mit systemischem Risiko und noch strengeren Anforderungen.

Quelle: EU-Kommissions-Leitlinien für GPAI-Modelle, 18. Juli 2025

Governance-Setup (Krankenhaus)

1) Rollen & Verantwortung
Betreiber (Krankenhaus), Anbieter (Modell/Tool), ggf. Systemintegrator. Entscheidungshoheit bleibt fachlich im Haus.
2) Zweckbestimmung
Administrativ (Dokumentation) vs. klinisch (Entscheidungsunterstützung). Zweck bestimmt Risikopflichten.
3) Betriebskonzept
Zugriff, Logging, Freigaben, Monitoring, Incident-Flow. Change-Control bei Modell-/Prompt-Änderungen.
4) Qualifizierung
AI Literacy/Schulungspflichten als Betriebsstandard (Einweisung, Grenzen, Fehlermodi, Eskalation).

Vertrags- & Due-Diligence-Check (Beschaffung)

Ziel ist ein prüffähiges Lieferanten-Setup: Das Krankenhaus kauft nicht „KI“, sondern Nachweisfähigkeit und Betriebsstabilität.
Kern ist die Abfrage der GPAI-relevanten Anbieterinformationen (Dokumentation, Trainingsdaten-Zusammenfassung, Copyright-Policy) und die Absicherung der betrieblichen Anschlussprozesse.

Mindestunterlagen vom Anbieter anfordern
  • Modell-/Systemdokumentation (Version, Zweck, Grenzen, Evaluierung)
  • Zusammenfassung der Trainingsdaten (gemäß EU-Vorlage, sobald verfügbar)
  • Copyright-/TDM-Policy und Umgang mit Rechtevorbehalten
  • Sicherheits-/Cyber-Konzept, Red-Teaming/Evaluierungen (falls vorhanden)
  • Incident- und Vulnerability-Disclosure-Prozess
Vertragsklauseln (operativer Standard)
  • Änderungsmanagement: Versionierung, Vorabinfo, Rückfalloption
  • Audit-/Auskunftsrechte (mind. in regulatorisch relevanten Fällen)
  • Subprozessoren/Hosting: Transparenz, EU-Standort/Schutzniveau
  • Support-SLA & Security-Patch-Fristen
  • Haftung/Verantwortungsabgrenzung: „Assistenz“ vs. „Entscheidung“

Checkliste: GPAI-Einsatz im Krankenhaus

Tipp: intern als Projekt-Readiness-Check für IT-, QM- oder Rechtsabteilung
OK Prüfpunkt Owner Nachweis
A) Rollenklärung & Scope
Zweckbestimmung ist schriftlich fixiert (administrativ vs. klinisch; keine automatische Entscheidung). Projektleitung / Medizin Use-Case One-Pager
Rollen sind sauber zugeordnet: Modellanbieter / Toolanbieter / Krankenhaus als Betreiber; Integrator-Rolle geprüft. IT / Compliance RACI / Rollenmatrix
B) Anbieter-Nachweise (GPAI-relevant)
Dokumentation vom Anbieter liegt vor und ist versioniert (Capabilities, Grenzen, Evaluierung). Einkauf / IT Vendor Dossier
Trainingsdaten-Zusammenfassung (oder verbindlicher Plan zur Bereitstellung) ist vertraglich gesichert. Einkauf / Legal Vertrag / Annex
Copyright-/TDM-Policy liegt vor (inkl. Umgang mit Rechtevorbehalt) und ist intern bewertet. Legal / QM Policy Review
Systemisches Risiko geprüft (falls relevant): zusätzliche Nachweise (Risk Mgmt, Cyber, Incidents). IT-Security Security Pack
C) Datenschutz & IT-Governance
DSGVO-Setup: AVV, Subprozessoren, Datenflüsse, Löschkonzept; Minimalprinzip umgesetzt. DSB / IT Datenflussdiagramm
Keine Schatten-IT: Zugriff nur über freigegebene Kanäle, Rollen-/Rechtekonzept aktiv. IT RBAC / IAM
Logging/Protokollierung ist definiert (Prompt/Output, Nutzer, Zeitpunkt, Version) – revisionsfest. IT / QM Log-Konzept
D) Betrieb, Qualität, Patientensicherheit
Human Oversight: Freigabeprozess definiert (KI liefert Entwurf; Fachkraft finalisiert). Fachbereich SOP / Arbeitsanweisung
Qualitätskontrollen: Stichproben, Fehlertypen, Korrekturprozess (inkl. „Stop-Use“-Kriterium). QM QA-Plan
Incident-Flow steht: Meldeweg bei gravierenden Fehlern / Datenschutz / Security; Anbieter ist eingebunden. IT-Sec / DSB IR-Runbook
Change-Control: Modell-/Prompt-/Workflow-Änderungen werden bewertet, dokumentiert, freigegeben. IT / QM Change-Prozess
E) Menschen, Schulung, Mitbestimmung
AI Literacy-Schulung: Grenzen, Bias, Halluzinationen, sichere Nutzung, Eskalation. HR / QM Schulungsnachweis
Betriebsrat/Personalvertretung ist frühzeitig eingebunden (Prozess-/Arbeitsplatzwirkung). HR Protokoll / BV
Quelle: Überblick zu GPAI-Leitlinien (EU-Kommission Entwurf, Kontext & Pflichtenlogik)
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Überblick über die Leitlinien für GPAI-Modelle

Die Leitlinien enthalten Auslegungshilfen zur Definition und zum Anwendungsbereich von GPAI-Modellen, zu den damit verbundenen Lebenszyklusverpflichtungen, den Kriterien für das Systemrisiko und den Meldepflichten für Anbieter.

Institut für die Zukunft des Leben, 2026.

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